Neue Smilies
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Die Neuen stellen sich vor
gg1 1Herrz 1Hufeisen 1lol kaffee1 1telefon
Ps. Wer einen schönen Smilie hat den er gern im Forum verwenden würde kann ihn ja hier anhängen. Ich lade ihn dann hoch. Bitte achtet darauf dass der Smilei auch im Forum verwendet werden darf (Copyright).
Gruß
Alois
gg1 1Herrz 1Hufeisen 1lol kaffee1 1telefon
Ps. Wer einen schönen Smilie hat den er gern im Forum verwenden würde kann ihn ja hier anhängen. Ich lade ihn dann hoch. Bitte achtet darauf dass der Smilei auch im Forum verwendet werden darf (Copyright).
Gruß
Alois
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- Null-Leiter
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- Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 05:05
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Mir ist noch keiner mit Copyright begegnet. Wo findet man denn sowas? Ich frage da ich mir eine eigene Smily Seite gebastelt habe um die ggf zu verwenden wenn ein Forum nix passendes hat.Alois hat geschrieben:Wer einen schönen Smilie hat den er gern im Forum verwenden würde kann ihn ja hier anhängen. Ich lade ihn dann hoch. Bitte achtet darauf dass der Smilei auch im Forum verwendet werden darf (Copyright).
Lutz
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- Null-Leiter
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Alois,
ich möchte so kurz nach Weihnachten noch einen Wunsch äußern. Es gab mal einen Smiley, bei dem das Essen den Rückwärtsgang nahm. Hast Du soeinen in Deinem Zauberkästchen?
Gruß Olaf
ich möchte so kurz nach Weihnachten noch einen Wunsch äußern. Es gab mal einen Smiley, bei dem das Essen den Rückwärtsgang nahm. Hast Du soeinen in Deinem Zauberkästchen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Alois,
der sieht auch sehr gut aus.
Gruß Olaf
der sieht auch sehr gut aus.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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